Rechtssicherheit der Soloof Energy House Solution (SEHS)
Die Soloof Energy House Solution (SEHS) erfüllt die rechtlichen Anforderungen für Mieterstromprojekte in Deutschland und ist innerhalb des Hauses rechtskonform.
- Kundenanlage statt Netz
Nach §3 Abs. 24a EnWG gelten die Leitungen vom Hausdach bis zu den Mietern als Kundenanlage und nicht als öffentliches Netz oder Verteilnetz. Dadurch entfallen Netzentgelte und eine Regulierung durch die Bundesnetzagentur. - Abgrenzung zur Stromversorgung
SEHS liefert nur zusätzlich Solarstrom. Fällt die PV-Erzeugung aus (z. B. nachts), wird der Mieter weiter über das öffentliche Netz versorgt. Damit ist SEHS keine eigenständige Stromversorgung, sondern eine Ergänzung. - Urteile berücksichtigt
Neuere EU- und BGH-Urteile (C‑293/23 und EnVR 83/20) stellen klar, dass Netze mit ausschließlicher Versorgung ein Verteilnetz darstellen. Bei SEHS liegt dieser Fall nicht vor, da immer eine Netzversorgung parallel besteht. - Abrechnung und Messung
Die Abrechnung erfolgt über MID-konforme Zähler (Richtlinie 2014/32/EU). Ein externer Messstellenbetreiber ist nicht erforderlich. Jeder Mieter kann seinen Stromversorger frei wählen.
Fazit:
Mit SEHS bietet Soloof ein rechtssicheres Modell, das Mietern Solarstrom aus der eigenen Anlage zur Verfügung stellt – transparent, diskriminierungsfrei und ohne zusätzliche Netzentgelte.
