Legal Security

Rechtssicherheit der Soloof Energy House Solution (SEHS)

Die Soloof Energy House Solution (SEHS) erfüllt die rechtlichen Anforderungen für Mieterstromprojekte in Deutschland und ist inner­halb des Hauses recht­skon­form.

  • Kundenanlage statt Netz
    Nach §3 Abs. 24a EnWG gel­ten die Leitungen vom Hausdach bis zu den Mietern als Kundenanlage und nicht als öffentlich­es Netz oder Verteilnetz. Dadurch ent­fall­en Netzentgelte und eine Regulierung durch die Bundesnetzagentur.
  • Abgrenzung zur Stromversorgung
    SEHS liefert nur zusät­zlich Solarstrom. Fällt die PV-Erzeugung aus (z. B. nachts), wird der Mieter weit­er über das öffentliche Netz ver­sorgt. Damit ist SEHS keine eigen­ständi­ge Stromversorgung, son­dern eine Ergänzung.
  • Urteile berück­sichtigt
    Neuere EU- und BGH-Urteile (C‑293/23 und EnVR 83/20) stellen klar, dass Netze mit auss­chließlich­er Versorgung ein Verteilnetz darstellen. Bei SEHS liegt dieser Fall nicht vor, da immer eine Netzversorgung par­al­lel beste­ht.
  • Abrechnung und Messung
    Die Abrechnung erfol­gt über MID-kon­forme Zähler (Richtlinie 2014/32/EU). Ein extern­er Messstellenbetreiber ist nicht erforder­lich. Jeder Mieter kann seinen Stromversorger frei wählen.

Fazit:
Mit SEHS bietet Soloof ein rechtssicheres Modell, das Mietern Solarstrom aus der eige­nen Anlage zur Verfügung stellt – trans­par­ent, diskri­m­inierungs­frei und ohne zusät­zliche Netzentgelte.